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Privat Gewerbe
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Bruchversicherung Geräteklasse 11 (BT04659)


Mietpreise pro Tag:
  • 1: 13,09 €
incl. Mwst.

GRL hyd. schwenkbar, 1,80m SW08 für SV100 (BT91045)


Mietpreise pro Tag:
  • 1: 13,09 €
  • 5: 11,90 €
  • 20: 9,52 €
incl. Mwst.

Mehrzweck-/Steingreifer Kinshofer 500mm A09H (BT00297)


Mietpreise pro Tag:
  • 1: 71,40 €
  • 5: 64,26 €
  • 20: 53,55 €
Abrechnung nach Arbeitstagen incl. Mwst.

Tieflöffel 400mm SW08 für SV100 m. Zähnen (BT91046)


Mietpreise pro Tag:
  • 1: 9,52 €
  • 5: 8,93 €
  • 20: 7,14 €
incl. Mwst.

Tieflöffel 400mm SW08 für SV100 o. Zähne (BT91047)


Mietpreise pro Tag:
  • 1: 9,52 €
  • 5: 8,93 €
  • 20: 7,14 €
incl. Mwst.

Tieflöffel 600mm SW08 für SV100 m. Zähnen (BT91049)


Mietpreise pro Tag:
  • 1: 9,52 €
  • 5: 8,93 €
  • 20: 7,14 €
incl. Mwst.

Tieflöffel 600mm SW08 für SV100 o. Zähne (BT91048)


Mietpreise pro Tag:
  • 1: 9,52 €
  • 5: 8,93 €
  • 20: 7,14 €
incl. Mwst.

Tieflöffel 800mm SW08 für SV100 m. Zähnen (BT91050)


Mietpreise pro Tag:
  • 1: 9,52 €
  • 5: 8,93 €
  • 20: 7,14 €
incl. Mwst.

Tieflöffel 800mm SW08 für SV100 o. Zähne (BT91051)


Mietpreise pro Tag:
  • 1: 9,52 €
  • 5: 8,93 €
  • 20: 7,14 €
incl. Mwst.

Zweischalengreifer 800 mm (BT05282)


Mietpreise pro Tag:
  • 1: 59,50 €
  • 5: 53,55 €
  • 20: 45,22 €
Abrechnung nach Arbeitstagen incl. Mwst.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Grundlegende Bestimmungen
(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung unserer Internetseite www.rhg-bautechnik.de sowie für Mietverträge, die Sie mit uns als Anbieter (Raiffeisen Bezugs- und Handelsgenossenschaft Erzgebirge e.G.) schließen. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.
(2) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Barrierefreiheit
(1) Gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Anlage 3 Nr. 1 BFSG informieren wir darüber, wie unsere Internetpräsenz bzw. unsere Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr die Barrierefreiheitsanforderungen der einschlägigen Verordnung (BFSGV) erfüllt. Diese Informationen sind über eine separate, entsprechend bezeichnete Schaltfläche (z.B. ”Barrierefreiheitserklärung") auf unserer Internetpräsenz aufrufbar und umfassen insbesondere folgende Punkte:

eine Beschreibung der geltenden Anforderungen an die Barrierefreiheit;
eine allgemeine Beschreibung der Dienstleistung in einem barrierefreien Format;
Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind;
eine Beschreibung, wie die Dienstleistung die einschlägigen Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt.

(2) Die Kontaktdaten der zuständigen Marktüberwachungsbehörde lauten wie folgt:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen – Anstalt öffentlichen Rechts (MLBF AöR), Carl-Miller-Str. 6, 39112 Magdeburg, Telefon: +49 391 567 6970, E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de
(3) Wir verwenden ggf. Künstliche Intelligenz (KI) und spezielle Tools, um die Anforderungen an die Barrierefreiheit auf unserer Internetpräsenz umzusetzen. Die näheren Einzelheiten finden Sie unter der in Abs. 1 genannten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz.
(4) Unsere Internetpräsenz bzw. unsere Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr ist barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar ist.
(5) Die Maßnahmen zur Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen umfassen u.a.: klar erkennbare Schriftgrößen und ausreichende Farbkontraste, Navigierbarkeit per Maus und per Tastatur, Alternativtexte für Bilder, leicht lesbare und verständliche Sprache, Kompatibilität mit gängigen Screenreadern sowie anpassbare Darstellungsoptionen für verschiedene Endgeräte.

§ 3 Zustandekommen des Vertrages
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung von Baumaschinen und Geräten. Unsere Internetseite dient ausschließlich der Darstellung unseres Sortiments und der Möglichkeit zur Stellung unverbindlicher Mietanfragen. Die Darstellung unseres Sortiments stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages dar.
(2) Durch Klick auf ”Anfrage senden" wird weder eine verbindliche Bestellung noch ein Mietvertrag geschlossen. Ihre Anfrage stellt lediglich eine unverbindliche Aufforderung an uns dar, Ihnen ein Angebot zu unterbreiten. Wir werden uns zeitnah telefonisch oder per E-Mail mit Ihnen in Verbindung setzen.
(3) Auf Basis Ihrer Anfrage unterbreiten wir Ihnen ein verbindliches Angebot in Textform (z.B. per E-Mail), welches Sie innerhalb von 5 Tagen (soweit im jeweiligen Angebot keine andere Frist ausgewiesen ist) annehmen können. Der Mietvertrag kommt erst mit ausdrücklicher Annahme unseres Angebotes zustande.
(4) Die Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist und der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

§ 4 Zahlungsmodalitäten
(1) Die Zahlungsmodalitäten werden im jeweiligen Angebot individuell festgelegt und Ihnen mitgeteilt. Die Mietzahlung ist zu dem im Angebot genannten Zeitpunkt fällig.
(2) Bonitätsprüfung: Sofern wir in Vorleistung treten, werden Ihre Daten zur Wahrung unserer berechtigten Interessen zum Zwecke der Bonitätsprüfung auf der Basis mathematisch-statistischer Verfahren an die creditreform, Kapellenberg 1, 09120 Chemnitz, weitergegeben. Wir behalten uns das Recht vor, Ihnen im Ergebnis der Bonitätsprüfung bestimmte Zahlungsarten zu verweigern.

§ 5 Zurückbehaltungsrecht und Eigentumsrechte an Mietgegenständen
(1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
(2) Die vermieteten Baumaschinen und Geräte bleiben zu jeder Zeit unser Eigentum. Eine Untervermietung, Verpfändung oder anderweitige Überlassung an Dritte ist ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht gestattet.
(3) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln und vor Verlust, Diebstahl und Beschädigung zu schützen. Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder Verwahrung entstehen, gehen zu Lasten des Mieters.

§ 6 Zustand und Mängel der Mietgegenstände
(1) Wir stellen die vermieteten Baumaschinen und Geräte in einem vertragsgemäßen, funktionstüchtigen Zustand zur Verfügung.
(2) Sie werden gebeten, die Mietgegenstände bei Übernahme umgehend auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel zu überprüfen und uns Beanstandungen unverzüglich mitzuteilen. Mängel, die während der Mietzeit auftreten und nicht auf unsachgemäßer Nutzung beruhen, sind uns ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
(3) Bei Mängeln, die wir zu vertreten haben, sind wir berechtigt und verpflichtet, diese innerhalb angemessener Frist zu beseitigen oder einen gleichwertigen Ersatz-Mietgegenstand bereitzustellen.
(4) Schäden an den Mietgegenständen, die durch den Mieter, dessen Mitarbeiter oder durch von ihm beauftragte Dritte verursacht wurden, gehen zu Lasten des Mieters.
(5) Soweit Sie Unternehmer sind, sind offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Übernahme des Mietgegenstandes schriftlich anzuzeigen.

§ 7 Rechtswahl
(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
(2) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.

II. Kundeninformationen
1. Identität des Anbieters
Raiffeisen Bezugs- und Handelsgenossenschaft Erzgebirge e.G.
Freiberger Straße 127
09526 Olbernhau
Deutschland
Telefon: 03735910031
E-Mail: info.impress@rhg-bautechnik.de
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.

2. Informationen zum Zustandekommen des Vertrages
Die technischen Schritte zur Vertragsanbahnung sowie der Vertragsschluss selbst erfolgen nach Maßgabe der Regelungen unter § 3 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I).

3. Vertragssprache und Vertragstextspeicherung
3.1 Vertragssprache ist Deutsch.
3.2 Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht vorab gespeichert. Vor dem Absenden Ihrer Anfrage können die eingegebenen Daten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden.
3.3 Nach Eingang Ihrer Anfrage werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Alle Vertragsdaten erhalten Sie im Rahmen unseres verbindlichen Angebotes in Textform (z.B. per E-Mail), welche Sie ausdrucken oder elektronisch sichern können.

4. Wesentliche Merkmale der Mietgegenstände
Die wesentlichen Merkmale der zur Miete angebotenen Baumaschinen und Geräte finden sich in den jeweiligen Produktbeschreibungen auf unserer Internetseite sowie im individuellen Mietangebot.

5. Mietpreise und Zahlungsmodalitäten
5.1 Da es sich um individuelle Mietverträge handelt, werden Mietpreise nicht pauschal auf unserer Internetseite ausgewiesen. Die für Sie geltenden Mietpreise werden Ihnen im Rahmen unseres verbindlichen Angebotes mitgeteilt.
5.2 Die Mietpreise verstehen sich inklusive aller anfallenden Steuern, sofern nicht anders angegeben.
5.3 Die Ihnen zur Verfügung stehenden Zahlungsarten werden im jeweiligen Angebot ausgewiesen.
5.4 Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Mietvertrag zum im Angebot genannten Zeitpunkt fällig.

6. Bereitstellung und Rückgabe der Mietgegenstände
6.1 Die Bedingungen zur Bereitstellung (Abholung oder Lieferung), den vereinbarten Mietzeitraum sowie ggf. bestehende Einschränkungen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Angebot.
6.2 Die Mietgegenstände sind zum vereinbarten Rückgabetermin in ordnungsgemäßem Zustand (unter Berücksichtigung normaler Abnutzung) zurückzugeben.
6.3 Gefahren, die aus dem Betrieb der Mietmaschinen entstehen, gehen mit der Übergabe an den Mieter über. Der Mieter ist für den sachgemäßen Einsatz und die Einhaltung aller einschlägigen Sicherheitsvorschriften verantwortlich.

7. Mängelhaftung
Die Regelungen zur Mängelhaftung richten sich nach § 6 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I).

Letzte Aktualisierung: März 2026

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